Die private Holznutzung zur Wärmeerzeugung ist seit 2000 um etwa 60 bis 80% gestiegen. Die Emissionen aus Haushaltsheizungen überstiegen 2004 erstmals die der Abgase des Straßenverkehrs. In den Haushalten werden jährlich etwa 14 Mio. m³ Waldholz verfeuert. Ende März tritt nun eine neue Verordnung in Kraft, die niedrigere Grenzwerte für den Feinstaubausstoß festlegt. Die Verordnung regelt unter anderem die Bedingungen für den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen wie Kamine, Kachelöfen und Herde. Mit der Neuregelung sollen die Emissionsgrenzwerte dem heutigen Stand der Technik angepasst werden.
Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Haushalten gelten heute als hauptsächliche Quelle für Feinstaub und andere gesundheitsgefährdende Stoffe. Einer Studie der WHO zufolge, verkürzt Feinstaub in Deutschland die durchschnittliche Lebenserwartung um zehn Monate.
Die neuen Emissionsgrenzwerte werden stufenweise eingeführt. Außerdem gelten für einige Kleinverbraucher Übergangsregelungen worin für bestimmte Feuerungsanlagen ein Bestandschutz festgelegt ist. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Kosten der Verbraucher für die Nachrüstung auf durchschnittlich etwa 100 bis 500 Euro belaufen werden.
(Quelle: idw)